§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dachwerke Keller GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Leistungen des Dachdecker- und Bauhandwerks, insbesondere Dachsanierung, Dachdeckung, Dachreparatur, Isolierung, Blecharbeiten und Gerüstbau.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), in der jeweils gültigen Fassung, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot ist – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande. Die Auftragserteilung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen.
(3) Kostenvoranschläge sind kostenfrei, sofern nicht vorher ausdrücklich eine Vergütung vereinbart wurde. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur bei ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angeboten übernommen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gelten die Preise „ab Werk" Urbach.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bauleistungen können Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt vereinbart werden.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Leistungsausführung und Termine
(1) Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln des Dachdeckerhandwerks sowie den Fachregeln des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Bei unverbindlichen Terminen bemüht sich der Auftragnehmer nach Kräften um eine Einhaltung.
(3) Witterungsbedingte Verzögerungen, höhere Gewalt und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über derartige Umstände.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftraggeber die Arbeiten unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich förmlich unter Anfertigung eines Abnahmeprotokolls.
(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne die Abnahme zu erklären, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), sofern keine wesentlichen Mängel geltend gemacht werden.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), im Übrigen 2 Jahre.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder zur Neuherstellung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
(3) Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Eigenreparaturen, höhere Gewalt oder natürliche Abnutzung wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und eingebaute Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers in Urbach.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform-Klausel selbst.
Stand: April 2026
